Bis zur Zulassung (Auftragsbestätigung) ist der Rücktritt von der Anmeldung kostenneutral möglich. Nach der Zulassung durch die Messeorganisation (MO) und/oder Veranstalter sind folgende Rücktrittskosten fällig:
- vor der Teilnahmebestätigung kostenfrei
- nach der Teilnahmebestätigung 25% der Teilnahme-/Standgebühr
- bis 3 Monate vor der Veranstaltung 50% der Teilnahme-/Standgebühr
- bis 2 Monate vor der Veranstaltung 75% der Teilnahme-/Standgebühr
- weniger als 2 Monate vor der Veranstaltung 100% der Teilnahme-/Standgebühr
Der Austausch von nicht belegten Flächen durch die MO zur Wahrung des optischen Gesamtbildes entbindet den Aussteller nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Aussteller, welche sich ungebührlich benehmen, können von der MO mit sofortiger Wirkung ausgeschlossen werden. In diesem Falle verfällt die gesamte Standmiete zugunsten der MO. Ergeben sich berechtigte Reklamationen oder Beanstandungen im Bezug auf angebotene Waren oder die Arbeitsweise (u.a. ungebührliches oder geschäftschädigendes Verhalten) ist der MO im allgemeinen Interesse berechtigt und befugt, den Aussteller von der Veranstaltung auszuschließen. Anfallende Kosten für Umbau / Deko / Abbau der nicht belegten Fläche werden dem Aussteller in Rechnung gestellt (falls die Fläche nicht mindestens 48 Stunden vor Beginn schriftlich abgesagt wurde).